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Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Gut vorbereitet in die Fahrprüfung

15.02.2016 | FAHRSCHUL-WISSEN

Darauf müssen Sie bei Theorie und Praxis achten Wer weiß, was auf ihn zukommt, hat bessere Chancen auf Erfolg: Davon ist #userInhaber#, Inhaber der #userName#, überzeugt. Im Folgenden hat er deshalb zusammengestellt, was Führerschein-Anwärter zur Theorie und Praxisprüfung wissen müssen. Die Theorieprüfung wird in der TÜV-Prüfstelle am PC absolviert. Hier werden den Prüflingen 30 Fragen aus den Bereichen Gefahrenlehre, Verkehrszeichen, Regeln im Straßenverkehr und technisches Wissen gestellt. Es gibt dabei keine zeitliche Begrenzung. Bis zu einer Fehlerzahl von zehn Punkten gilt die Prüfung als bestanden. Bei zwei Fehlern zu je fünf Punkten ist der Prüfling allerdings bereits durchgefallen. In diesem Fall kann die Prüfung nach frühestens zwei Wochen wiederholt werden. Wer die Theorieprüfung bestanden hat und das Mindestalter der jeweiligen Führerscheinklasse um höchstens einen Monat unterschreitet, kann zum praktischen Teil antreten. Zwischen den beiden Prüfungen dürfen höchstens 12 Monate liegen. Der Prüfer auf der Rückbank testet, wie verschiedene Situationen im Straßenverkehr gemeistert werden. Dazu gehören u.a. das Linksabbiegen, das Anfahren am Berg, das Rückwärtseinparken und die Gefahrenbremsung. Sobald der Fahrlehrer dabei eingreifen muss, wird die Prüfung abgebrochen. Kleinere Fehler, z.B. Abwürgen des Motors können dadurch ausgeglichen werden, dass der Prüfling sie sicher und bedacht behebt. Häufen sich diese allerdings oder geschieht ein großer Fehler, wie das Überfahren einer roten Ampel oder eines Stopp-Schilds, ist die Prüfung nicht bestanden. Am Ende der Prüfungsfahrt muss das Fahrzeug sicher abgestellt werden. Dazu gehören z.B. das Anziehen der Handbremse, das Einrasten des Lenkradschlosses und der Blick in den Seitenspiegel vor dem Aussteigen. Ist die Prüfung nicht bestanden, händigt der Prüfer ein Fehlerprotokoll aus. Normalerweise darf dann nach zwei Wochen der nächste Versuch erfolgen. Ist alles gut gegangen und das Mindestalter bereits erreicht, erhält der Prüfling direkt den Führerschein. Fragen zur Führerscheinprüfung beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Leiser, schneller, sicherer!

15.01.2016 | FAHRSCHUL-WISSEN

Das neue Jahr bringt Änderungen im Straßenverkehrsrecht Zumindest 2016 wird es auf deutschen Autobahnen keine Pkw-Maut geben: Nachdem die Europäische Kommission Mitte 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnete, hat Verkehrsminister Alexander Dobrindt die Einführung der Abgabe zunächst auf Eis gelegt. Mit welchen wichtigen Veränderungen wir in diesem Jahr dagegen rechnen müssen, schildert #userInhaber# von der #userName#. „Wenn Sie zu den sportlichen Autofahrern gehören, müssen Sie in Zukunft eventuell leiser treten“, so der Fahrschulinhaber. „Ab Juli dürfen nachträglich eingebaute Klappenauspuffanlagen nicht mehr Lärm verursachen als ein serienmäßiger Auspuff. Ein lautes Aufheulen beim Start wird dann der Vergangenheit angehören.“ Die neue Regelung soll die Lärmbelästigung auf Deutschlands Straßen reduzieren – gut für die Anwohner, schlecht für alle Freizeit-„Rennfahrer“. Wer bereits einen Klappenauspuff besitzt, kann jedoch aufatmen: Nur neu angeschaffte Fahrzeuge sind betroffen; bestehende Anlagen müssen nicht umgerüstet werden. Und die Autohersteller suchen bereits nach Lösungen, die zukünftig beide Seiten befriedigen sollen. Durchweg positiv dürfte dagegen die Erweiterung des Onlinezulassung-Services aufgenommen werden: „Seit letztem Jahr ist es möglich, sein Fahrzeug über das Internet anzumelden. Ab 1. Januar 2016 können neben Adressänderungen nun auch Wiederzulassungen und allgemeine Zulassungen online vorgenommen werden“, berichtet #userInhaber#. Lange Wartezeiten und überfüllte Zulassungsstellen sind damit hoffentlich bald Geschichte. Für noch mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen soll ein längeres Erste-Hilfe-Training für Fahrschüler sorgen. „Bisher waren für die Führerschein-Klassen A und B sechs Zeitstunden Unterricht Pflicht“, erläutert Fahrschulinhaber #userInhaber#. „Ab 2016 kommen zwei weitere Stunden hinzu. Der neue Erste-Hilfe-Kurs besteht dann aus neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten.“ Wie wichtig Erste-Hilfe-Kenntnisse im Straßenverkehr sind, wird nach Einschätzung des engagierten Fahrlehrers leider häufig unterschätzt. Seine Empfehlung zum neuen Jahr lautet deshalb: „Frischen Sie Ihr Wissen zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort wieder einmal auf, damit Sie im Falle eines Notfalles kompetent helfen können!“ Fragen zum Umgang mit den Neuerungen in der StVO beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Besonders hart geahndet: Verstöße in der Probezeit

15.12.2015 | FAHRSCHUL-WISSEN

Aufbauseminare sorgen für Sicherheit im Straßenverkehr Für Verkehrsteilnehmer, die sich noch in der Probezeit befinden, existieren spezielle Auflagen, zum Beispiel die Null-Promille-Grenze. Wird ein Fahranfänger auch nur mit minimalem Alkohol im Blut erwischt, gilt dies bereits als schwerer Verstoß – und das hat in der Probezeit spezielle Konsequenzen. „Verstöße von Fahranfängern werden in zwei unterschiedliche Kategorien eingestuft“, so #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Zu den leichten Vergehen gehören etwa Kennzeichenmissbrauch und die unbefugte Nutzung eines Kraftfahrzeugs; bei Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, Missachtung einer roten Ampel oder Verstoß gegen die Null-Promille-Regel handelt es sich dagegen um schwere Zuwiderhandlungen.“ Mit zwei leichten oder einem schweren Verstoß gilt ein Fahranfänger als auffällig und muss ein sogenanntes Aufbauseminar absolvieren. „Ein Aufbauseminar für Fahranfänger besteht aus vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt“, schildert Fahrlehrer #userInhaber# den Ablauf. „Die Sitzungen werden in Gruppen von sechs bis zwölf Teilnehmern abgehalten. Hier tauscht man sich über Fahrfehler und besonders die Themen Alkohol am Steuer und Unfälle nach Disko-Besuchen aus.“ Zwischen dem ersten und dem zweiten Treffen finden Beobachtungsfahrten statt, bei denen jeweils zwei Teilnehmer einen dritten begleiten und seine Fehler registrieren. Diese werden im Nachgang ausgewertet. Der Austausch und die gemeinsame Reflektion dienen dazu, das eigene Verhalten und die eigene Einstellung im Dialog mit den anderen zu ändern. Die Fahranfänger sollen sich eine rücksichtsvolle und partnerschaftliche Fahrweise aneignen, um gefährliche Situationen zukünftig zu vermeiden. „Uns ist es wichtig, junge Menschen schon während der Führerscheinausbildung zu verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern ausgebildet werden, um so zur Sicherheit auf Deutschlands Straßen beizutragen. Für uns ist es natürlich das größte Lob, wenn der Schüler nicht an so einem Seminar teilnehmen muss.“, erklärt #userInhaber#, der diese Seminare in seiner Fahrschule regelmäßig anbietet. Zu diesem Zweck haben Fahrlehrer der #userName# eine spezielle Ausbildung erhalten. Genauere Informationen und die nächsten Termine für Aufbauseminare erhalten Sie bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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